Eltern haben die natürliche Tendenz, möglichst alle Risiken für ihre Kinder zu minimieren. Dabei kommt zwangsläufig auch Versicherungsschutz ins Spiel. Doch das speziell an Kinder bzw. deren Eltern gerichtete Tarifangebot ist kaum zu überblicken. Von Unfall- und Invaliditätsschutz über Krankenzusatzpolicen bis hin zu Vorsorgelösungen reicht das Spektrum. Verbraucherschützer und andere Experten halten nicht alle Angebote für sinnvoll.
Zu den Basics der Kinder-Absicherung gehören jedoch nach einhelliger Meinung folgende Policen:
- Eine Krankenzusatzversicherung sorgt je nach Tarif für freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Rooming-in, also die kostenlose elterliche Begleitung in der Klinik.
- Eine Unfallversicherung fängt die Folgekosten einer unfallbedingten Invalidität auf – für den Fall, dass eine Krankheit Auslöser ist, sollte auch oder alternativ eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen werden.
- Eine Haftpflichtversicherung ist ohnehin für Menschen jeden Alters empfehlenswert.
- Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt die beträchtliche Schutzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Und last, not least: Eine Risikolebensversicherung sollte jeder haben, der Verantwortung für andere trägt und kein Vermögen besitzt – also auch die meisten Eltern.

Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)