Aktuelle News
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen
Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet
der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330
Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer
Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund
50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem
Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden
pro Jahr auftraten. Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019
wurde die Marke von 1.000 Euro pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon 1.460 Euro.
„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch
immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja
Käfer-Rohrbach.
Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Wie KI Versicherern und Kunden helfen kann
19.09.2023
Künstliche Intelligenz (KI) wird, so viel steht schon fest, auch in das Versicherungswesen auf breiter Front Einzug halten – und findet bereits heute Anwendung. Etwa in der Schadenregulierung: KI analysiert mancherorts vollautomatisch Schadenmeldungen samt eingereichten Materialien und gibt ein Votum ab. Ein Mensch muss nur noch einschreiten, wenn die KI weniger als 100 Prozent der Schadensumme für erstattungsfähig hält. Der Regulierungsprozess wird dadurch wesentlich beschleunigt, Auszahlungen können schneller erfolgen, der Versicherer spart Personal und damit Kosten, was am Ende wiederum den Versicherten zugutekommt.
Aber auch schon bei der Tarifgestaltung kann KI hilfreich sein. Zukünftig können sich Versicherte in vielen Fällen ihren Deckungsumfang und ihre Konditionen individuell zusammenstellen lassen. Dokumente lassen sich bereits heute „dunkelverarbeiten“, also automatisch auswerten. Und nicht zuletzt findet KI in der Betrugserkennung eine Anwendung, von der die Versicherer und die große Mehrheit der ehrlichen Kunden gleichermaßen profitieren.
Radfahrer leben gefährlich
18.07.2023
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vermeldet eine besorgniserregende Entwicklung: Binnen zehn Jahren ist die Zahl meldepflichtiger Wegeunfälle mit dem Fahrrad von circa 22.500 auf 37.000 (2022) gestiegen. Der wachsende Absatz von E-Bikes und Pedelecs macht sich auch in der Unfallstatistik bemerkbar: Zwischen 2019 und 2022 hat sich die Zahl der Wegeunfälle mit diesen Gefährten gut vervierfacht, von 407 auf 1.650.
„Wir brauchen ein besseres Miteinander auf unseren Straßen“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy und sieht Nachbesserungsbedarf bei der Anpassung an das veränderte Mobilitätsverhalten. „Konkret heißt das, die Vision Zero ernst zu nehmen und die Infrastruktur konsequent am Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszurichten.“
Der gesetzliche Unfallschutz deckt nur direkte Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück sowie Fahrten im Rahmen der Berufsausübung ab – im privaten Bereich sind Radfahrer ebenso wie Fußgänger und alle anderen daher mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten.
… oder auf dem nicht beschneiten Grün daneben, wie man heutzutage ja hinzufügen muss. Gemessen an der vergleichsweise kleinen Zahl der Skisportenthusiasten zeugt dieser Anteil von einem besonders hohen Verletzungsrisiko. Insgesamt regulieren die deutschen Unfallversicherer jährlich rund 38.000 folgenreiche Sportunfälle. Nur auf dem Fußballfeld ereignen sich davon mit gut einem Drittel mehr als auf oder an der Piste – während die Zahl der aktiven Fußballer die der Skifahrer um ein Vielfaches übertrifft.
Skiunfälle führen zudem regelmäßig zu komplikationsreicheren Verletzungen, die sich in der hohen durchschnittlichen Leistungssumme von 7.700 Euro niederschlagen. Besonders häufig treten Muskel- und Bänderrisse, Verrenkungen und Zerrungen auf; das Knie ist die relativ meistbetroffene Region, vor allem bei Skifahrerinnen. Infolge von Fußballverletzungen zahlen die Unfallversicherer dagegen im Schnitt 5.200 Euro. Fazit: Sicherer fährt es sich auf der Skipiste mit dem Schutz einer guten Unfallversicherung im Rücken.
Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.