Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen.
Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat.
Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
VHV Versicherungen – einer unserer Partner im Bereich Kfz und Sachversicherungen!
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare06.07.2015
Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf.
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können.
Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren.
Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Das persönliche Hab und Gut ist den meisten Menschen lieb und teuer. Der Schutz der eigenen vier Wände ist daher sehr wichtig. Dennoch schaffen es immer wieder Fremde sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. Gut wenn, im Falle der Fälle wenigstens der materielle Schaden eines Einbruchs abgesichert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist höher als viele denken, denn laut Kriminalstatistik steigen die Einbruchzahlen in Deutschland seit Jahren an. Im Jahr 2013 kletterte die Zahl der Einbrüche um 3,7 Prozent auf insgesamt 149.500 Fälle. Einbrecher erlangten dabei Diebesgut im Gesamtwert von insgesamt 427,5 Mio. Euro. Besonders die Anzahl der Tageswohnungseinbrüche ist im Jahr 2013 gestiegen. Die Statistik zeigt hier ein Plus von 5,8 Prozent auf 64.754 Fälle. Die Hauptstädte der Einbrecher sind übrigens im Norden zu finden. Die meisten Wohnungseinbrüche gibt es in Hamburg, Bremen und Berlin.
Rundumabsicherung
Einbrüche sind jedoch nur ein Teil dessen, was zu Hause al- les passieren kann. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen die verschiedensten Ereignisse ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat, angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände.
Finanzieller Ausgleich
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme abgesichert werden. Der Wert hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte auf jeden Fall eine Spezialversicherung abschließen. Wichtig ist: Die Versicherungssumme muss stets an den aktuellen Wert des Besitzes an- gepasst werden. Wenn eine Versicherung über lange Zeit besteht, sollte diese regelmäßig hinsichtlich der Vertragsdetails überprüft werden. Je nach Alttarif bieten neue Verträge bessere Leistungen zum selben Preis. Dies ist auch interessant, wenn es um Zusatzbausteine geht.
Glasflächen absichern
Moderne Häuser haben häufig jede Menge Glasflächen. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster oder Cerankochfelder: Hier kann schnell etwas zerbrechen, was richtig ins Geld geht. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern.
Ein beliebter Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung ist eine spezielle Fahrradversicherung. Entgegen der landläufigen Ansicht sind Fahrräder nicht automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung. Fahrräder müssen dabei stets mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Zudem muss es im Idealfall in einem separaten Fahrradraum abgestellt werden. Nur dann greift die Versicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Nach einem langen Winter freuen sich Cabrio- und Motorradfahrer darauf, endlich mit ihren Fahrzeugen das Frühlingswetter genießen zu können. Dabei ist eine ganze Menge zu beachten, damit negative Überraschungen ausbleiben. Man sollte zum Beispiel daran denken, dass das Material über den Winter lange gestanden hat und sich deshalb vergewissern, dass noch alles so funktioniert wie es sollte. Genauso wichtig wie auf technisch einwandfreie Fahrzeuge zu achten, ist die Frage des Versicherungsschutzes. Denn passieren kann immer etwas, auch wenn die eigene Maschine technisch einwandfrei ist.
Bei einem Unfall übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe weiterer Versicherungen über die man insbesondere als Motorradfahrer nachdenken sollte. Dazu zählen zum Beispiel eine Fahrerunfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich kann es nach einem Unfall mit dem Motorrad oder dem Cabrio dazu kommen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und daher auf eine Rente angewiesen ist. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Während Sie diesen ersten Satz lesen, ist es wieder passiert: Einer von jährlich über 8 Millionen Unfällen in Deutschland. Jeden Tag sind mehr als 20.000 Menschen am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder in Freizeit und Haushalt von einem Unfall betroffen. Die Mehrzahl der Unfälle geht dabei glücklicherweise glimpflich aus. Aber leider nicht immer. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich. So können einmalige oder sogar dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen.
Gefahrenherd Alltag
Die Mehrzahl der Unfälle passiert überraschenderweise im privaten Alltag. Während nur etwa ein Fünftel aller Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz passieren, sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz Freizeit und Haushalt mit einem Anteil von rund zwei Drittel deutlich unfallträchtigere Alltagsbereiche. Die wenigsten Unfälle passieren hingegen im Verkehr. Während Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind, Verkehrsunfälle durch eigenständige Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherungen reguliert werden, gibt es für private Unfälle kein Äquivalent – mit Ausnahme der privaten Unfallversicherung.
Absicherung für die Freizeit
Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Sie zahlt im Falle des Falles einen vorher festgelegten Einmalbetrag oder eine monatliche Unfallrente. Bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die private Unfallversicherung ebenfalls. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz gilt meist für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Basis und Ergänzungen
Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Familienernährer. Denn fällt der Hauptverdiener aus, ist durch einen Unfall schnell die finanzielle Existenz der gesamten Familie bedroht. Alleinstehende wiederum werden durch Rentenzahlungen im Falle der Fälle ebenfalls vor Existenzsorgen geschützt. Älteren bietet eine private Unfallversicherung oft zusätzliche Assistance-Leistungen. Sie ermöglichen es, den Alltag (ggf. auch des Ehepartners) selbstständig zu bewältigen. Weitere Bausteine einer privaten Unfallversicherung sind neben der meist geringen Todesfallleistung (im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung) auch so genannte Tagegelder. Im Fall einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz oder bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus der Krankenhaustagegeldsatz gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Krankenversicherung: Private Zusatzvorsorge ist wichtig
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare17.03.2015
Die meisten Deutschen kennen es aus eigener Erfahrung: Als gesetzlich Versicherter stößt man immer wieder an die Grenzen der Basisleistungen. Wer mehr als die Standardversorgung haben möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Abhilfe schafft hier nur eine private Krankenzusatzversicherung, die die entsprechenden Wunschleistungen übernimmt. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behandlung vom Chefarzt getragen. Andere Verträge übernehmen die Kosten für regelmäßig neue Brillen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz.
Am häufigsten fallen die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung beim Besuch des Zahnarztes auf. Ein kaputter Zahn kann schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen.
Wer auf Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- sowie Heilmethoden setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Tarife tragen dann die Kosten für Naturheil- verfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur oder Homöopathie.
Auch Krankenhausaufenthalte lassen sich bekanntlich nur selten ganz vermeiden. Ein normaler Patientenbesuch verdeutlicht dabei bereits die Wichtigkeit einer ruhigen und erholsamen Atmosphäre für die persönliche Genesung im Krankenhaus. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die Zeit nach dem Eingriff ist für jeden Patienten entscheidend, um möglichst schnell wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Da stören jedoch beispielsweise schnarchende Mitpatienten oder redselige Bettnachbarn erheblich. Abhilfe schaffen hier die Krankenhaustarife. Je nach Tarif ist dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer, sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. In Kombination mit anderen Tarifen sind wiederum auch Zahnersatz- oder Brillenleistungen günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub 2015. Wer frühzeitig bucht, kann davon ausgehen, tatsächlich einen Platz in einem Top-Hotel in dem gewünschten Urlaubsziel oder auf der Traumkreuzfahrt zu erhalten. Doch was passiert, wenn einem etwas dazwischenkommt, was man unmöglich einplanen konnte und gezwungen wird, die Reise nicht anzutreten?
In einem solchen wünscht sich natürlich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Diese erstattet dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Kosten der Reise. Ist diese besonders teuer, liegt die Vermutung nahe, dass sich eine Absicherung eher lohnt. Solche Versicherungen können aber nicht nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden, sondern auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie greifen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, einem unerwarteten Arbeitsplatzwechsel oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. (Quelle CASMOS Media GmbH)
