Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen.
Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.

Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)