Liebe Kunden, aufgrund einer Telefonstörung sind wir zur Zeit telefonisch nicht zu erreichen. Wir hoffen, dass das Problem schnell behoben ist. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@die-familienversicherer.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Liebe Kunden,
am Ende des Jahres möchten wir uns bei Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.
Wir wünschen Ihnen für das Jahr 2020 viel Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit.
Kurt Janßen und Karolin Ververs
Liebe Kunden,
unser Büro bleibt vom 24. Dezember 2019 bis 01. Januar 2020 geschlossen!
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Rufnummer
0173-85 06 86 6.
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Kurt Janßen und Karolin Ververs
Wir gratulieren der Gewinnerin, Frau Anne Domeier aus Kaldenkirchen, herzlich zum Gewinn von unserem Gewinnspiel zum Möhrenfest.
Die Gewinnerin wird von uns schriftlich benachrichtigt.
Augen auf bei der Elektroauto-Absicherung!
Versicherungen Janßen UG | Keine KommentareNoch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandeldebatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen.
Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.
Damit die schönste Zeit des Jahres nicht zum Alptraum wird…
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare26.07.2019
…. ein sehr interessanter Beitrag zum Thema Auslandskrankenversicherung. Wir beraten Sie gerne!
Kaffee zwischendurch ist eine „höchstpersönliche Verrichtung“
Versicherungen Janßen UG | Keine Kommentare24.07.2019
Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.